Januar 2010
Ab sofort steht Ihnen als Kunde von Bund online ein neuer Service kostenfrei zur Verfügung. Die Rechtsprechung wird jetzt monatlich aktualisiert. Zugleich werden wir für Sie die wichtigsten Urteile in einem E-Mail-Newsletter kompakt zusammen fassen. Seit dem letzten Update ist die Rechtsprechung um mehr als 300 Entscheidungen angewachsen. Gehen Sie dazu einfach in www.bunddigital.de und geben Passwort und Benutzernamen ein. Zum Nachlesen, Recherchieren und Bearbeiten liegen nun u.a. die folgenden Urteile mit Begründung vor.
- Warum auch das BAG die Kündigungsschutzklage der NDR-Tagesschausprecherin Eva Herrmann, die wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Zeit entlassen wurde, nun endgültig abgewiesen hat, lesen Sie in der Begründung zum Urteil vom 26.8.2009(5 AZN 503/09).
- Warum eine Sozialplanabfindung auch dann nur auf Teilzeitbasis berechnet werden muss, wenn zuvor lange in Vollzeit gearbeitet wurde, lesen Sie in der Begründung zum BAG Urteil vom 22.9.2009 (1 AZR 316/08).
- Warum auch eine Produktionsverlagerung ins Ausland – hier in die Schweiz – durchaus einen Betriebsübergang nach § 613a darstellen kann, lesen Sie in der Entscheidung des LAG Baden-Württembergs v. 17.9.2009 (11 Sa 40/09).
- Das LAG Baden-Württemberg hat am 19.6.2009 bekräftigt (7 Sa 84/08), dass das Tragen eines islamischen Kopftuches bei einer Erzieherin im Kindergarten wegen Verstoß gegen die religiöse Neutralität unzulässig sei.
- Dass die gesetzlich geforderte Schriftform bei Betriebsvereinbarungen nicht die Anlagen zwingend auch mit umfassen muss, hat das LAG Baden-Württemberg am 5.10.2009 (15 Sa 26/09) entschieden.
- Dass Juristen mit einem ausländischen Universitätsabschluss nicht ohne weiteres Anspruch auf Aufnahme in den deutschen Referendardienst haben, hat der EuGH in einer ganz wichtigen Entscheidung vom 10.12.2009 (Rs. C-345/08) entschieden.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen besonders geschützt und bei Kündigungen mit besonderen Rechten ausgestattet werden. Dies lesen Sie nach im neuen EuGH-Urteil vom 29.10.2009 (Rs. C-63/09).
- Im Volltext mit Begründung finden Sie das BAG-Urteil zu den "Flashmob-Aktionen" v. 22.9.2009 (1 AZR 972/08) vor. Danach dürfen Gewerkschaften zur Durchsetzung tariflicher Ziele in Betrieben durchaus Störungen hervorrufen.
- Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (wie hier z.B. die Arbeitszeiterhöhung) beurteilt sich nicht nach dem TzBfG, sondern nach allgemeinem Vertragsrecht. Dies hat das BAG hat am 2.9.2009 (7 AZR 233/08) entschieden.
- Der Umfang der betrieblichen Mitbestimmung kann nicht in Einzelverträgen geregelt werden, nur in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Dies lesen Sie nach in der Entscheidung v. 23.4.2009 (6 AZR 263/08).
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