Juni 2010
Das Internet ist aus den meisten Büros nicht mehr wegzudenken. Der Trend, Fachinformationen zu „googlen“ statt in Papierbergen oder Büchern nachzuschlagen, ist unaufhaltsam. Auch ein Betriebsratsbüro ist ohne Anschluss an das World Wide Web kaum noch denkbar. Das Bundesarbeitsgericht hat dies erkannt und in einer aktuellen Entscheidung jedem Betriebsrat sogar einen Rechtsanspruch auf einen eigenen Internetzugang zugebilligt, wenn nicht gravierende betriebliche Gründe dagegen sprechen (BAG vom 20.1.2010;
7 ABR 79/08).
Auch der Bund-Verlag setzt verstärkt auf diese Entwicklung und stellt Ihnen wichtige Fachinformationen bereits seit einiger Zeit im Internet bereit. Diese Online-Angebote haben wir nun komplett überarbeitet. Auf der neu gestalteten Website www.bund-online.com finden Sie nun folgende Fachmodule – alle mit
neuem Design, zusätzlichen Services und weiteren Funktionalitäten:
- Betriebsratswissen online
- Arbeitsrecht kompakt online
- Schwerbehindertenrecht online
- AiB-Archiv online
Höherer Praxisnutzen durch weitere ServicesAb sofort hält Sie Ihr Portal darüber hinaus mit einem regelmäßig aktualisierten
Schwerpunktthema und einer
Rechtsprechungsübersicht auf dem Laufenden. Der besondere Clou zudem: Ohne sich mit Ihrem Passwort einzuloggen, können Sie direkt von der Website aus eine
Volltext-Suche über sämtliche Online-Fachmodule starten und somit die erste Recherche zu Ihrer konkreten Frage durchführen. Auch in der Datenbank selbst finden Sie eine neue und vereinfachte Suchfunktion. Ab sofort führt Sie bereits die „Schnellsuche“ mit einer deutlich differenzierten Trefferliste in den meisten Fällen zum Ziel.
Aktuell für alle neu gewählten BetriebsräteFür alle neu gewählten Betriebsräte haben wir viele Inhalte des Fachmoduls „Betriebsratswissen online“ komplett überarbeitet – so vor allem die für die Einarbeitung in das neue Amt wichtigen Stichwörter im Lexikon von Christian Schoof:
Beteiligungsrechte des Betriebsrats,
Betriebsratsbüro,
Betriebsratssitzung,
Betriebsversammlung,
Betriebsvereinbarung,
Kündigung,
Kündigungsschutz.
Versuchen Sie es selbstDas neue Portal www.bund-online.com steht für Sie bereit. Überzeugen Sie sich am besten gleich von den vielfältigen Möglichkeiten und praktischen Hilfen, die Ihnen hier für Ihre Aufgaben schnell und einfach zur Verfügung stehen.
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